Mit höheren Förderkonditionen energieeffizienter Bauen
Energieeffizientes Sanieren mit KfW-Förderung
Energieeffizientes Sanieren wird für Privatpersonen und Unternehmen über die KfW mit Förderkrediten bis zu einem Investitionsbetrag von 120.000 € / Wohneinheit für die Sanierung oder bis zu 50.000 € für einzelne Maßnahmen gefördert. Sofern alle Kriterien zu 100 % erfüllt sind, können Sie mit bis zu 48.000 € Tilgungszuschuss rechnen.
Hier gibt es Unterschiede – je nachdem, ob es sich um Ersterwerb oder Sanierung handelt.
Durch die Förderungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden und die Umsetzung unserer Konzepte zur Nutzung der Strahlungsenergien ergeben sich bei Unternehmen interessante attraktive Möglichkeiten für optimale Förderungen und anschließend höhere Einnahmen aus weiteren Bereichen.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimalen Lösungen für die bestmöglichen Förderungsvoraussetzungen. Insgesamt decken die Förderprogramme der KfW die energetische Sanierung der Bausubstanz ab.
Selbstverständlich greifen unsere Konzepte auch bei kleineren Investitionswünschen, d.h. einzelnen Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung. Hier fördert die KfW Bank bis zu 48.000 € für die Sanierung bzw. bis zu 10.000 € für Einzelmaßnahmen.
Neue Heizsysteme werden über die BAFA gefördert
Unser innovatives Modell der Thermoregulierung (heizen und kühlen in einem System) über die Nutzung von Strahlungsenergie vereint diese beiden Programme. So dass nicht nur die Fördergelder optimal ausgeschöpft werden, sondern Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen mit erheblich geringen Betriebskosten zu rechnen haben, was dem finanziellen Ertrag bzw. die Baukosten auch im Nachhinein noch schwinden lässt.
Wir haben uns mit Schulungen für Sie schlau gemacht und helfen Ihnen durch den Wust der Antragsstellung, wobei Sie noch zusätzlich eine Beratung von uns erhalten, welche Energieeffizienz – Maßnahme für Sie passend ist und wie diese umsetzbar ist.
Wir haben für Sie detailierte Informationen für Unternehmen sowie Privatpersonen zusammengestellt.